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Mrz 2020Wir arbeiten für Notfälle und Risikopatienten
Unseren Podologie-Praxis verfügt über eine Berufsausübungsbewilligung. Wir gehören zu den Gesundheitsfachpersonen nach kantonalem Recht und dürfen gemäss Weisung des BAG für Risikopatienten, -Patientinnen und Notfälle geöffnet bleiben. Wir dürfen also nur medizinisch...
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